Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

29 Beiträge seit 13.06.2003

GEZ und Armut

GEZ - da war doch was: Ein Student aus Bremen wollte eine
Telefongebührenbefreiung beantragen. Dazu gehört auch ein
Freistellungsantrag an die GEZ.

Die frohe Nachricht einige Wochen später: Antrag auf Befreiung von
Telefon- und Rundfunkgebühren abgelehnt. Begründung:

DAS ANGEGEBENE EINKOMMEN IST ZU NIEDRIG UND DAMIT NICHT GLAUBWÜRDIG.

Als Dankeschön schickt die GEZ dem Kommilitonen eine Rechnung über
die laufenden und eine Forderung über vorher angefallene Gebühren.

Guten Tach!
Bewerten
- +
Ansicht umschalten