GEZ - da war doch was: Ein Student aus Bremen wollte eine
Telefongebührenbefreiung beantragen. Dazu gehört auch ein
Freistellungsantrag an die GEZ.
Die frohe Nachricht einige Wochen später: Antrag auf Befreiung von
Telefon- und Rundfunkgebühren abgelehnt. Begründung:
DAS ANGEGEBENE EINKOMMEN IST ZU NIEDRIG UND DAMIT NICHT GLAUBWÜRDIG.
Als Dankeschön schickt die GEZ dem Kommilitonen eine Rechnung über
die laufenden und eine Forderung über vorher angefallene Gebühren.
Guten Tach!
Telefongebührenbefreiung beantragen. Dazu gehört auch ein
Freistellungsantrag an die GEZ.
Die frohe Nachricht einige Wochen später: Antrag auf Befreiung von
Telefon- und Rundfunkgebühren abgelehnt. Begründung:
DAS ANGEGEBENE EINKOMMEN IST ZU NIEDRIG UND DAMIT NICHT GLAUBWÜRDIG.
Als Dankeschön schickt die GEZ dem Kommilitonen eine Rechnung über
die laufenden und eine Forderung über vorher angefallene Gebühren.
Guten Tach!