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mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2003

Ist das HANDY ein Rundfunkgerät und grundsätzlich geführenpflichtig?

Kaum hatte sich das Internet verbreitet, haben die Justitiare der
öffentlich-rechtlichen Rundfunktanstalten verkündet: auch das
Internet ist Rundfunk (im Sinne des Staatsvertrages über die
Rundfunkanstalten der Bundesrepublik) und grundsätzlich
rundfunkgebührenpflichtig.

Die Anstalten haben dann zeitlich befristet bis 31.12.2004 die
Gebührenpflicht für Internet-PCs ausgesetzt, d.h. ab 01.01.2005 muss
auch für Internet-PCs die Rundfunkgebühr bezahlt werden, wenn die
jetzige Befreiung nicht verlängert wird, haben die Provider eine
Kundenliste bei der GEZ abzugeben.

Meine Frage lautet nun: WAS IST MIT HANDYS IN BEZUG AUF
RUNDFUNKGEBÜHREN?
Die Begründung für die grundsätzliche Gebührenfplicht von
Internet-PCs lautete immer: das Gerät ermöglicht das Surfen auf
Seiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit die
Inanspruchnahme von Dienstleistungen der öffentlich-rechtlichen
Anstalten. Bereithaltung des PCs bedeutet Gebührenpflicht.

Hat jemand einen Link, wo man nachlesen kann, wie sich die Anstalten
in Bezug auf Handys verhalten, auf die ebenfalls "Dienstleistungen"
der öffentlich-rechtlichen Anstalten abgerufen werden können,
ebenfalls "Rundfunk" und damit gebürhenpflichtig sind?

Muss ab 01.01.2005 nicht nur auf PCs mit Interanschluss, sondern auch
auf Handys eine Rundfunkgebühr entrichtet werden?

Onliner

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