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452 Beiträge seit 04.12.2000

Rechtliche Grundlage?

> "Ein Kontrolleur hat den Namen auf dem Türschild am Altewiekring entdeckt",
> bestätigt eine GEZ-Mitarbeiterin in Köln ein. "Bei der Überprüfung unserer
> Unterlagen stellten wir fest, dass kein Konto auf diesen Namen existiert."

Gibt es eine Gesetzesgrundlage...

> Anworten säumige Schwarzseher nicht, sei die GEZ berechtigt, auch ohne ihre
> Unterschrift ein Fernsehgerät anzumelden. Das notwendige Konto sei inzwischen
> eingerichtet worden.

...nach welcher beliebigen Anwohner automatisch unterstellt werden
darf, daß sie ein empfangsbereites Fernsehgerät und Radio besitzen??

Daß man säumige Schwarzseher automatisch anmelden darf, sehe ich ja
gerade noch ein. Aber daß man jemanden auf Verdacht als säumigen
Schwarzseher einordnen darf, finde ich doch irritierend...

> Den Namen Rahim Tux werte die GEZ als Synonym, stellt die GEZ-Mitarbeiterin
> fest. Christian Borß als Inhaber des Synonyms sei zur Klärung verpflichtet.

Da wäre doch eigentlich die GEZ zur Klärtung verpflichtet, warum
Rahim Tux, ob Plüschi, Haustier oder Person, ihrer Meinung nach
automatisch ein Rundfunkgerät besitzt?

> Dass es sich bei Herrn Tux um eine Phantasiefigur handele sei unerheblich.

Alternativ könnte man alle Namen von Klingelschildern ersetzen und
Nummern anbringen. Muss man bei der Pizza-Bestellung halt die Nummer
dazusagen, aber die Damen und Herren der GEZ wären angeschmiert... ;)

T*

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