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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Unter Bombenbauanleitungen versteht man Anleitungen zur Herstellung beliebiger

Unter Bombenbauanleitungen versteht man Anleitungen
zur Herstellung beliebiger explosiver Stoffe aller Art.
Das geht aus Forderungen des BDK und Hinweisen
gewoehnlich gut informierter Kreise hervor.
Der BDK fordert sogar ein Zusatzverbot jeglicher
Anleitungen zur Herstellung giftiger und gesundheitsschaedlicher
Stoffe. Ausserdem plant Schaeuble, dass schon das blosse
Beschaffen der Anleitung ohne irgendwelche boese Absichten
strafbar sein soll.

Ein solches Gesetz hat das Potential, die Arbeit
von Chemikern, Physikern und einer ganzen Reihe
weiterer Berufe (Apotheker) empfindlich zu behindern
und zu stoeren, wie es ganz aehnlich bei Informatikern
mit dem Hackertool-Paragraphen juengst geschehen ist,
selbst wenn es nur erstere Anleitungen betrifft, die
jedoch in wichtigen Fachbuechern enthalten sind und die
dringend gebraucht werden.
All das wird von der Politik gar nicht beachtet. Man uebernimmt
einfach alle Forderungen der Polizei. Das ist ein immenses
Gefahrenpotential.
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