gab, denn es erscheint nicht pausibel, dass nur jeder 6. Hesse für die Beibehaltung der Todesstrafe in der Landesverfassung gestimmt hat.
gab, denn es erscheint nicht pausibel, dass nur jeder 6. Hesse für die Beibehaltung der Todesstrafe in der Landesverfassung gestimmt hat.