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  • müller zwo

999 Beiträge seit 18.09.2005

Re: Bin ich auch Qualifiziert genug als Wahlbeobachter?

wedness schrieb am 13.11.2018 04:32:

aber zu erst mal thx für diese Infos. Wie wird man denn Wahlhelfer?, wenn ich daran denke das ich mit zählen möchte und die mich um 1800 nicht hereinlassen o.ä.

Nein, damit ist es nicht getan.
Wenn du Interesse daran hast, als Wahlhelfer eingesetzt zu werden, melde dich formlos bei deiner Gemeinde.
Akzeptiert man dich als Helfer, wird man dir weitere Details nennen, etwa in welcher Funktion du eingesetzt wirst (Beisitzer, Schriftführer oder Wahlvorstand - als Neuling eher nur in der Funktion als Beisitzer) und in welchem Wahllokal du zum Einsatz kommst.

wie genau gehts und der Wahlbüroleiter entscheidet auch ob das Kreuz richtig sitzt, wenn nicht, hat er das Recht nach eigenem Ermessen diese Stimme zu entwerten..

Im Regelfall sollte zwei bis drei Wochen vor der Wahl eine Einführungsveranstaltung stattfinden, in der die wichtigsten Regeln zur Wahl (v.a. wann gilt eine Stimme als "gültig") erklärt werden.
Eine Teilnahme ist normalerweise nicht verpflichtend, ist aber im eigenen Interesse dringend empfohlen.
Meistens legt man dort in Absprache mit den anderen Wahlhelfern deines Wahllokals auch fest, ob man seinen Dienst vormittags oder nachmittags antritt.
Alle Funktionen sind 2-fach besetzt, je nach Zählaufwand können sogar 4 oder 6 Beisitzer zum Einsatz kommen.
Dadurch lassen sich zwei Teams bilden, die "Frühschicht" beginnt etwa gegen 7.30, wird etwa gegen 12.30 durch die zweite Schicht abgelöst.
Ab ca. 17.30 sollten sich die Frühschicht wieder im Wahllokal einfinden, damit ab 18.00 mit der Auszählung begonnen werden kann.

und ob das Kreuz richtig sitzt, kann ich ja nicht erkennen mangels Einblicke in die Wahlzettel zur Auszählung.

Wann Stimmen als "gültig" oder "ungültig" gewertet werden, siehe oben.
Eindeutig ungültig sind leere Stimmzettel. Über die Gültigkeit von Stimmzetteln, die gegen die Vorgaben verstoßen (beliebter Fehler: mehr Kreuze gesetzt als zulässig), wird gemeinsam, d.h. durch alle Wahlhelfer gemeinsam, abgestimmt.

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