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  • trainspotter (1)

mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2018

Demenz & Wahlen

... ist nicht erst im Altersheim ein Thema. Schon im Wahllokal tauchen Menschen auf, bei denen sich diese Frage stellt. Ich hatte einen Fall, bei dem ich dann den Wahlzettel - mit Blick nach oben - in den Umschlag expedieren mußte.

Gleichwohl stellt sich die Frage nach Verlust des Wahlrechts nicht, denn es gilt immer noch Art. 1 Abs. 1 GG! Demenz kann und darf nicht die Eigenschaft des Menschseins (juristisch) zerstören. Genausowenig, wie viele andere täglich von Menschen an den Tag gelegte Eigenschaften, die von der Sache her betrachtet eigentlich einen Ausschluß von der Wahl begründen könnten (mangelnde Bildung, fehlende Reflektionsfähigkeit, Sympathie für menschenverachtenden Extremismus internationaler oder nationaler couleur).

Gruß trainspotter

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