Man betrachte in diesem Zusammenhang einen anderen Skandal um sogenannte Verfassungsschützer: Im ersten Versuch des NPD-Verbotsverfahrens lassen sie die Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gegen die Wand des Bundesverfassungsschutzes laufen, indem sie verheimlichen, dass die Organisation dermaßen von V-Leuten durchsetzt ist, dass zwischen Parteihandeln und Staatshandeln nicht mehr unterschieden werden kann.
Das hätte eigentlich den Rücktritt des nominal verfassungsschützenden Innenministers Schily und sämtlicher Mitglieder der sogenannten Parlamentarischen Kontrollkommissionen zur Folge haben müssen, die von diesen Vorgängen keine Ahnung hatten.
Wes Geistes Kind diese Organisationen sind und waren, kann jederzeit anhand der Geschichte des Radikalenerlasses und der folgenden Berufsverbote abgelesen werden.
Wenn die versammelte Naivität der Politik nun fordert die sogenannte AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, muss man doch fragen: Soll die wirklich analog der anderen rechtsradikalen Gruppierungen mit staatlichem Geld gefördert werden und dadurch als Organisation ähnlich tabuisiert werden, wie die NPD?