Alles nach Plan schrieb am 06.08.2023 11:53:
Nur mal so zur Einordnung.
Achtung:
Bestraft wird nach dem neuen Absatz 5 in Paragraf 130 StGB das Leugnen oder gröbliche Verharmlosen eines jeden Völkermordes, Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Unabhängig davon, an welchem Ort oder zu welcher Zeit das umstrittene Kriegsverbrechen stattgefunden haben soll.
Ist man bei potentiellen Straftaten nicht verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen?