Ackerwertzahl 100 schrieb am 06.08.2023 18:45:
War es denn zu dem damaligen Zeitpunkt ein Kriegsverbrechen? Gesetze gelten nicht rückwirkend. Wie sieht es damit aus?
Das hat dann wohl ein Amtsgericht zu entscheiden. Ja, tatsächlich ein Amtsgericht, ein weiterer Fehler dieses schwachsinnigen Gesetzes...
Klar ist jedenfalls, dass die zweite A-Bombe auf Nagasaki am 09. August 1945 genau einen Tag nach der Unterzeichnung des Londoner Statuts, welches eben diese Verbrechen definiert, wohl als Kriegsverbrechen zu werten ist. Aber auch schon davor gab es die Haager Landkriegsordnung welche Angriffe auf Zivilisten als Verbrechen wertet...