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  • KarierterHut

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Re: Meinungsfreiheit?

Spökenkieker schrieb am 08.12.2022 11:57:

Die Generalbundesanwaltschaft erklärt, es ginge um die Gründung einer terroristischen Vereinigung. Die Begründung für diese juristische Einstufung lautet, “einzelne Mitglieder haben sich mit Überlegungen getragen, gewaltsam in den Bundestag einzudringen”, so Generalbundesanwalt Frank in seiner minimalistischen Pressekonferenz.

Es ist ja ein Unterschied sich etwas zu überlegen oder es wirklich durchzuziehen.

Bei einigen, schweren Straftaten ist schon die Vorbereitung ein Straftatbestand. Für einen Putsch dürfte das ebenfalls zutreffen.
Es ist aber die Frage, ob diese Überlegungen mehr als Stammtischgebrabbel waren.

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