Spökenkieker schrieb am 08.12.2022 11:57:
Die Generalbundesanwaltschaft erklärt, es ginge um die Gründung einer terroristischen Vereinigung. Die Begründung für diese juristische Einstufung lautet, “einzelne Mitglieder haben sich mit Überlegungen getragen, gewaltsam in den Bundestag einzudringen”, so Generalbundesanwalt Frank in seiner minimalistischen Pressekonferenz.
Sind nicht solche Überlegungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt?
Es ist ja ein Unterschied sich etwas zu überlegen oder es wirklich durchzuziehen.
Das war mal. Jedenfalls sofern es sich nicht mit der Staatsdoktrin deckt.