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Avatar von venice12
  • venice12

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2015

Könnte man bei Nordstream2 eigentlich auch eine Handelsklage einreichen

wegen der jahrelangen Verzögerung des Projekts durch Dritte seit Baubeginn? Und hat sich nicht auch die Rechtslage zum Betrieb der Pipeline seitdem verändert? Und wenn ja, bei welchem Gericht und gegen wen?

Da dürfte auch einiges an "entgangenem Gewinn" zusammenkommen, gar nicht zu reden von inzwischen entstandenen Mehrkosten und einer evtl. möglichen Nichtzulassung aus politischen Gründen.

Weiß da jemand Genaueres?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.12.2021 15:42).

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