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  • Ammerländer

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Re: In den USA braucht nur ein Bundesrichter das Schiedsgerichtsverfahren

artlan schrieb am 02.12.2021 19:00:

nach anglo-amerikanische Recht ist es möglich, weil die primäre Rechtsquelle sich nicht auf Gesetze sondern auf die richterliche Entscheidung konkreter Fälle bezieht.

Und wenn ein Richter der Meinung ist, Entscheidungen von Schiedsgerichten sind als ungültig zu erachten, dann ist das der rechtliche Bezug.

Ich bin kein Experte in Common Law.
Es könnte folgendes passieren: die Regierung führt mit dem Kläger das Schiedsverfahren durch und verliert. Die Regierung zahlt.
Aber wer sollte dann den Fall vor ein Bundesgericht bringen?
Dass die Regierung nicht zahlt, kann man ausschliessen. Bisher haben alle Regierungen gezahlt und wer nicht zahlt, kann gleich alle seine Investitionsschutzabkommen kündigen. Dies hätte dann aber negative Auswirkungen auf ausländischen Investitionen in den USA. Passiert also nicht.

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