venice12 schrieb am 02.12.2021 15:40:
wegen der jahrelangen Verzögerung des Projekts durch Dritte seit Baubeginn? Und hat sich nicht auch die Rechtslage zum Betrieb der Pipeline seitdem verändert? Und wenn ja, bei welchem Gericht und gegen wen?
Da dürfte auch einiges an "entgangenem Gewinn" zusammenkommen, gar nicht zu reden von inzwischen entstandenen Mehrkosten und einer evtl. möglichen Nichtzulassung aus politischen Gründen.
Weiß da jemand Genaueres?
Bei einer solchen Klage stehen sich immer eine Firma und ein Staat gegenüber. Die Firma muss aber eine ausländische sein.
Die Firma meldet bei dem Staat eine Klage an, ernennt einen Richter und fordert den Staat auf einen Richter zu ernennen. Dann müssen sich beide Parteien sich auf einen dritten Richter aus einem Drittstatt einigen. Das Schiedsgericht regelt seine Abläufe selbst.
Details, wenn überhaupt, sind in den Investitionsschutzabkommen geregelt.
Der Staat wäre in diesem Fall die Bundesrepublik.
Die NS2-Betreiberfirma sitzt in der Schweiz; das Geld kommt aus Russland, Frankreich, Österreich und Deutschland.
Offensichtlich ja, aber wie in oft juristischen Dingen kann das Offensichtliche auch falsch sein.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.12.2021 17:56).