Norbert Münster schrieb am 02.12.2021 10:37:
Man stelle sich selbst vor, die Stadt beauftragen einen, einen Park anzulegen, man selbst hat dafür andere Aufträge verschoben, Personal eingestellt, Maschinen und Material gekauft und nach mehreren Monaten Arbeit macht die Stadt daraus einen Parkplatz und sagt „Pech gehabt“.
Dass der Gesetzgeber für laufende Aufträge haften muss wenn diese durch Gesetze / Genehmigungen nach Auftragsvergabe verunmöglicht werden, ist doch das normalste der Welt.
Solange nur der Schaden erstattet wird, ok. Aber entgangener fiktiver Gewinn in der Zukunft ist eine ganz andere Geschichte. Das ist schlicht unternehmerisches Risiko.