grumpf schrieb am 03.12.2021 06:24:
Wenn ein Unternehmen bereit ist, die Änderung einer bereits bestehenden rechtssicheren Antwort einmal zu akzeptieren, nur weil eine andere Regierung im Amt ist und weil man "nachverhandelt" hat, dann muss man aber auch bereit sein, ein weiteres mal die Änderung einer rechtssicheren Antwort zu akzeptieren, wenn die Gegenseite "nachverhandelt".
Das ist selbstverständlich Blödsinn.