rebzilla schrieb am 30.01.2019 17:47:
Das Völkerrecht hat Kriegsverbrecher noch nie interressiert.
Denken sie mal darüber nach.
Keine Sorge, sollte die Braune Pest wieder in Deutschland auferstehen, werden die Russen bei der Entnazifizierung Deutschlands und der folgenden Besatzung sich so korrekt verhalten wie möglich.
Warum wir Deutschen uns auf die HLKO berufen können, die "Siegermächte" dies aber moralisierend vermeiden wie der Teufel das sprichwörtliche Weihwasser.
Und warum die UNO (incl. Feindstaatenklausel) geschaffen wurde um von der HLKO abzulenken.
Das moderne Völkerrecht und die UN-Charta widerspricht nicht der HLKO. Darüber hinaus ist HLKO bis heute gültig, völkerrechtlich verbindlich und ist ein fester Bestandteil des humanitären Völkerrechts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung
HLKO regelt ausschließlich wie man "zivilisiert" einen Krieg führt.
Alle Anderen Aspekte des Völkerrechts wie etwa das Selbstbestimmungsrecht der Völker, oder das Interventionsverbot sind darin nicht enthalten.
Wenn Sie das Völkerrecht also auf HLKO reduzieren, schmeißen Sie solche Dinge einfach über Bord. Wenn Sie das Interventionsverbot (Art. 2 Abs. 7 UN-Charta) nicht anerkennen, dann beschweren Sie sich auch nicht über eine Intervention Russlands in Deutschland.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.01.2019 18:14).