kulinux schrieb am 27.01.2019 11:32:
Abitur, aus gebildetem Elternhaus, war damals durchaus in der Lage mit dem bisschen Geschichtsunterricht oder Armeeausbildung, zu erkennen, dass diese Belagerung ein irrsinniges Kriegsverbrechen war.
Interessant. Ein ganzes Militärtribunal, mit Zugriff auf alle möglichen Rechtsexperten, schaffte es zu seinem eigenen(!) Bedauern nicht da ein Kriegsverbrechen zu sehen.
„Dies war auch der Grund, weshalb die Richter im Fall United States v. von Leeb et al., dem zwölften der Nürnberger Nachfolgeprozesse, die Leningrader Blockade nicht als Kriegsverbrechen bezeichnen konnten, auch wenn sie das selbst ausdrücklich bedauerten“
https://www.uni-marburg.de/icwc/aktuelles/news/safferling-vortrag-nuernberg-schwurgerichtssaal-600-leningrader-blockade-hunger-als-methode-der-kriegsfuehrung-voelkerstrafrecht
Die ausführliche Begründung findet sich im Prozessbericht:
https://casebook.icrc.org/case-study/united-states-military-tribunal-nuremberg-united-states-v-wilhelm-von-leeb-et-al
Nachtrag: die überfällige Anpassung der Genfer Konventionen welche aus einer Hungerblockade ein Kriegsverbrechen machte erfolgte erst 1977!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.01.2019 11:50).