historiograf schrieb am 20. Januar 2009 23:22
> Es gibt keine einschlägigen Leistungsschutzrechte im Verlagsbereich
Du betonst offenbar "einschlägig" und beziehst es auf diesen
speziellen Fall, nicht wahr? Dann stimmts.
> Entscheidend ist also das Erbe des verantwortlichen Schriftleiters Goebbels
Nicht nur. Urheber der einzelnen Artikel sind nach wie vor die
jeweiligen Autoren. Goebbels Erben halten möglicherdings die
Urheberrechte an der Zusammenstellung, also der Tagesausgabe der
Zeitung.
> wenn man nicht schlüssig nachweisen kann,
> dass dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden.
Die dürften aber recht wahrscheinlich übertragen worden sein.
Grüße
> Es gibt keine einschlägigen Leistungsschutzrechte im Verlagsbereich
Du betonst offenbar "einschlägig" und beziehst es auf diesen
speziellen Fall, nicht wahr? Dann stimmts.
> Entscheidend ist also das Erbe des verantwortlichen Schriftleiters Goebbels
Nicht nur. Urheber der einzelnen Artikel sind nach wie vor die
jeweiligen Autoren. Goebbels Erben halten möglicherdings die
Urheberrechte an der Zusammenstellung, also der Tagesausgabe der
Zeitung.
> wenn man nicht schlüssig nachweisen kann,
> dass dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden.
Die dürften aber recht wahrscheinlich übertragen worden sein.
Grüße