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"Recht auf Information" bleibt eben imho gewahrt

E-Ratio schrieb am 20. Januar 2009 13:36

> Verstehe jetzt nicht in welcher logischen Relation, dieser Follow-up
> zu meinem Post steht. Letztlich kommt es nicht auf mein mögliches
> Bedürfnis an, genau diese Zeitung zu lesen, sondern eben auf das
> Recht des Volkes auf Information vs. Copyright -ne. 

> ??

Das "Recht auf Information" bleibt eben imho hier durchaus gewahrt.
Ist eben nicht so, als wäre es besonders schwer an diese Zeitungen zu
kommen. Zugegeben etwas umständlicher, als die Nachdrucke im Kiosk zu
erwerben, aber eben völlig problemlos.

Dass der Bayrische Staat hier so restriktiv mit seinem Copyright
umgeht liegt eher daran, dass sie keine Lust haben, dass sich andere
ein Beispiel nehmen und Nazipropaganda nachdrucken, es mit einem
Kommentar eines gewieften Rechtsaußen Geschichtwissenschaftlers
versehen, der gerade noch durchgeht und damit ein Publikum von
Nazinostalgikern bedient. Wohlgemerkt, dass ist hier nicht der Fall,
Mommsen und Benz sind erstklassige renomierte Historiker. Es geht
wohl eher darum, dass man sich an sowas ein schlechtes Beispiel
nehmen könnte.

Ich wollte eher darauf hinaus, dass das Recht auf Information imho
recht uneíngeschränkt existiert. Wer die Dinger lesen will oder
kopieren will, fährt eben ins Archiv.

Relevante Texte sind ohnehin schon zigmal in Quellensammlungen und
Monographien abgedruckt. Der Staat ist offensichtlich nicht dazu
gezwungen seine Rechte einfach zum allgemeingut zu erklären. Aber in
seinem "Recht auf Information" wird niemand eingeschränkt. Höchstens
in seinem Recht mit Texten deren Copyright er nicht besitzt Geld zu
machen. 

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