Ansicht umschalten
Avatar von holgado
  • holgado

24 Beiträge seit 01.11.2001

Rechte auseinanderhalten

Lieber Herr Mühlbauer,
in Ihrem Beitrag hüpfen die Rechte hübsch durcheinander.

Das Urheberrecht an den Texten liegt notwendigerweise und
unübertragbar bei den Texturhebern, also den Autoren. Bis 70 Jahre
nach dem Tod des Autors entscheiden die Erben.

Die Verwertungsrechte oder Nutzungsrechte (drucken, veröffentlichen)
liegen beim Verlag. Wie lange und in welchem Umfang, das kommt auf
die jeweiligen Verträge an: Die Autoren können ausschließliche Rechte
verkaufen oder nicht, zeitlich begrenzte oder unbegrenzte.
Entsprechend werden in der verlinkten Pressemitteilung der
"Zeitzeugen" die "ausschließlichen Nutzungsrechte" erwähnt, von denen
offenbar fraglich ist, ob sie beim Freistaat Bayern liegen.

Mit Leistungsschutzrechten hat der Streit gar nichts zu tun.

Dass deutsche juristische Regelungen nur national, aber nicht
international gelten, ist selbstverständlich.

Mir ist nicht klar, was Sie mit "Urheberverbotsrechte" meinen. Wenn
der Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte einem anderen
Verlag das Drucken verbietet, dann widerspricht das keineswegs dem
deutschen Urheberrecht, denn genau darum geht es bei den
Verwertungsrechten. Möglicherweise wollten Sie anzweifeln, ob der
Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte eine Veröffentlichung
gänzlich unterdrücken darf? Ob er also seine Verwertungsrechte dazu
nutzen darf, einen Text NICHT zu verwerten? Das ist eine interessante
Rechtsfrage, auf eine Antwort bin ich gespannt.

Schöne Grüße
Bewerten
- +
Ansicht umschalten