Iuppitter schrieb am 20. Januar 2009 14:10
> Solange die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Informationen über
> ein rechtsstaatlich korrekt zustande gekommenes Gesetz geregelt ist,
> zählt das nämlich nicht mehr als Zensur!
Im vorliegenden Fall gibt es keine Zugangsbeschränkung. Fahr ins
Zeitungsarchiv und kopier dir alles was du brauchst. Fertig ist die
Kiste. Kann man natürlich nicht erwarten, dass sich jemand die Mühe
macht. Statt dessen muss es ein Recht geben mit Nachdrucken deren
Copyright man nicht hat Geld zu machen...
Ich wiederhole mich bestimmt zum x-ten mal, aber es gibt was diese
Zeitungen angeht keine Zugangsbeschränkung. Jeder der es will kann
sich problemlos informieren.
> Solange die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Informationen über
> ein rechtsstaatlich korrekt zustande gekommenes Gesetz geregelt ist,
> zählt das nämlich nicht mehr als Zensur!
Im vorliegenden Fall gibt es keine Zugangsbeschränkung. Fahr ins
Zeitungsarchiv und kopier dir alles was du brauchst. Fertig ist die
Kiste. Kann man natürlich nicht erwarten, dass sich jemand die Mühe
macht. Statt dessen muss es ein Recht geben mit Nachdrucken deren
Copyright man nicht hat Geld zu machen...
Ich wiederhole mich bestimmt zum x-ten mal, aber es gibt was diese
Zeitungen angeht keine Zugangsbeschränkung. Jeder der es will kann
sich problemlos informieren.