In dem Artikel werden "Urheberrechte" und Verwertungsrechte wild
durcheinandergemischt.
Der Begriff "Urheberrecht" hat mit dem eigentlichen Problem überhaupt
nichts zu tun, ist insofern schlichtweg falsch. Hier geht es allein
um Verwertungs- und Lizenzrechte, die im Rahmen des BGB und des
Urheberpersönlichkeitsrechts freivertraglich geregelt werden können.
So bekloppt die Geschichte klingt, aber Bayern handelt eigentlich
korrekt. Denn im §49 UrhG wird klar geregelt, dass
Zeitungsausschnitte nur reproduziert werden dürfen, wenn sie NICHT
mit einem Rechtevorbehalt versehen sind. Der Rechtevorbehalt ist hier
aber gegeben.
"Zeitungszeugen" handelt ungeschickt, aber wahrscheinlich
markttechnisch einzig möglich. "Zeitungszeugen" hätte nämlich die
theoretische Möglichkeit gehabt, eine legale Privatkopie gegen
Bezahlung auszufertigen. Dies ist möglich, wenn Werke mind. 2 Jahre
vergriffen sind (was hier ja wohl gewährleistet ist). Dazu hätten sie
nur den Vertriebskanal vom Push- auf Pull-Betrieb umstellen müssen
(individuelle Bestellung im Web z.B.). Ist natürlich als
Geschäftsmodell wesentlich unschöner.
Comran
durcheinandergemischt.
Der Begriff "Urheberrecht" hat mit dem eigentlichen Problem überhaupt
nichts zu tun, ist insofern schlichtweg falsch. Hier geht es allein
um Verwertungs- und Lizenzrechte, die im Rahmen des BGB und des
Urheberpersönlichkeitsrechts freivertraglich geregelt werden können.
So bekloppt die Geschichte klingt, aber Bayern handelt eigentlich
korrekt. Denn im §49 UrhG wird klar geregelt, dass
Zeitungsausschnitte nur reproduziert werden dürfen, wenn sie NICHT
mit einem Rechtevorbehalt versehen sind. Der Rechtevorbehalt ist hier
aber gegeben.
"Zeitungszeugen" handelt ungeschickt, aber wahrscheinlich
markttechnisch einzig möglich. "Zeitungszeugen" hätte nämlich die
theoretische Möglichkeit gehabt, eine legale Privatkopie gegen
Bezahlung auszufertigen. Dies ist möglich, wenn Werke mind. 2 Jahre
vergriffen sind (was hier ja wohl gewährleistet ist). Dazu hätten sie
nur den Vertriebskanal vom Push- auf Pull-Betrieb umstellen müssen
(individuelle Bestellung im Web z.B.). Ist natürlich als
Geschäftsmodell wesentlich unschöner.
Comran