> "Zeitungszeugen" hätte nämlich die
> theoretische Möglichkeit gehabt, eine legale Privatkopie gegen
> Bezahlung auszufertigen.
Inwiefern ist denn der Nachdruck eines zweiten Verlages eine
Privatkopie? Ein solcher Nachdruck dient doch wohl unstrittig
gewerblichen Zwecken? Und inwiefern ist dafür der Vertriebsweg
entscheidend?
> theoretische Möglichkeit gehabt, eine legale Privatkopie gegen
> Bezahlung auszufertigen.
Inwiefern ist denn der Nachdruck eines zweiten Verlages eine
Privatkopie? Ein solcher Nachdruck dient doch wohl unstrittig
gewerblichen Zwecken? Und inwiefern ist dafür der Vertriebsweg
entscheidend?