Macht der Einsatz von Palantir nicht die juristische Verwertbarkeit von Beweismaterial, das von dem Computer eines Tatverdächtigen genommen, grundsätzlich unmöglich.
Kann nicht jeder Anwalt sagen, dass diese Unterlagen oder Bilder auf dem Computer des Angeklagten deponiert wurden. Und er muß es nicht mal beweisen, weil Palantir so gut ist, dass nichts nachzuweisen ist.Wird die juristische Verfolgbarkeit nicht massiv eingeschränkt?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich dieser Problematik bisher noch kein Gericht angenommen hat und es deshalb auch keine Entscheidung(en) auf diese Frage gibt.
Zu diesem Thema wird es vermutlich unterschiedliche Ansichten geben, was diesbezüglich als Beweismaterial angesehen werden kann und wo hier die Grenzen zur Unzulässigkeit (gerichtliches Verwertungsverbot) verlaufen. Wäre auch eine Frage an die Fachjounalistin Annette Brückner.
https://police-it.net/annette-brueckner-fachjournalistin-polizei-informationssysteme