Macht der Einsatz von Palantir nicht die juristische Verwertbarkeit von Beweismaterial, das von dem Computer eines Tatverdächtigen genommen, grundsätzlich unmöglich.
Kann nicht jeder Anwalt sagen, dass diese Unterlagen oder Bilder auf dem Computer des Angeklagten deponiert wurden. Und er muß es nicht mal beweisen, weil Palantir so gut ist, dass nichts nachzuweisen ist.
Wird die juristische Verfolgbarkeit nicht massiv eingeschränkt?