aufdiedauer schrieb am 09.05.2022 19:55:
nicht wehtun kann.
Das gilt auch für die Kopflosen die diesen Unfug bejubeln.
Es gäbe jedoch schon ein Grundrecht darauf, von Selbstmördern nicht in einen erweiterten Suizid mit reingezogen zu werden. Aber in einer Demokratie ist offenbar gemeinschaftlicher Selbstmord durch die Volksvertreter angeordnet zulässig.