Nun hat eine Recherche des ARD-Senders Westdeutscher Rundfunk ergeben, dass diese Grube im "gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet der Erft" liegt, wie es im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1998 heiße.
Es wird wohl kaum eine Kiesgrube geben, bei der das anders ist - schließlich wurde der Kies ja auch vom Fluss dort abgelagert. Sprich, das ist praktisch zwangsläufig Überschwemmungsgebiet.
Die Sauerei ist vielmehr, dass man der Kiesgrube erlaubt hat, so nahe an den Ort heranzurücken - Grundbrüche und Rutschungen sind ja keine Entdeckung der Neuzeit. Wenn ich lockeren Boden, eine Böschung und Durchnässung bzw rapide wechselnde Wasserstände habe, ist die Frage nicht, ob sich da etwas selbstständig macht, sondern nur wann.