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Avatar von gunker
  • gunker

mehr als 1000 Beiträge seit 21.11.2020

„ daher dürfte sich die Staatshaftung schon begründen“

Das mag schon bis zu einem bestimmten Punkt so stimmen.
Aber warum müssen Politiker, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben,
nicht persönlich haften?
Nicht das die Herrschaften den Schaden jemals bezahlen könnten,
aber vielleicht überlegen sie sich dann ihr politisches Handeln besser,
wenn eine gewisse Chance besteht, dass sie für ihre Taten auch haften müssen.
Gerne „haften“ wörtlich nehmen, also inhaftiert werden.

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