So_ist_es_eben schrieb am 19.07.2021 11:02:
Von daher dürfte sich die Staatshaftung schon begründen, selbst wenn man dem Gedanken der Volkssolidarität meilenweit entfernt ist.
Es ist die Aufgabe der gewählten Volksvertreter (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) Schaden vom deutschen Volke abzuwenden und seinen Wohlstand zu sichern und zu mehren. Sogar per (unverbildlich für Politiker) Eid verpflichten sie sich dazu.
Wenn diese Volksvertreter und die ihnen nachgeordneten Ministerien und Institutionen trotz vorhandener Kenntnis untätig geblieben sind, dann haftet für deren Versagen eben der Bürger. Sollte diese Nachricht den Tatsachen entsprechen, dann wäre der Haftungsgrund für den Staat wohl nicht zu leugnen.
https://www.thetimes.co.uk/article/germany-knew-the-floods-were-coming-but-the-warnings-didnt-work-cn99wjxzs
Der bei Beachtung dieser Warnung vielleicht noch abwendbare Anteil der Schadenshöhe dürfte fast vernachlässigbar sein. Oder was fallen dir da so für erfolgversprechende Handlungsoptionen ein?