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Avatar von pbah
  • pbah

207 Beiträge seit 19.01.2016

Aufabe der gefährdeten Objekte, dann unabdingbar.

Wenn die Flächenversiegelung nicht zurückgenommen werden kann, weil zu teuer, dann müssen die Hochwassergefährdeten Objekte eben aufgegeben werden.

Es kann ja nicht sein, daß für diese
Objekte, Bestandsschutz bei horrenden Kosten gewährt wird.

Da sind die Grenzen der Solidaritätsfähigkeit schnell erreicht und vor allem bei Aufgabe der gefärdeten Objekte, nicht notwendig.

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