Markus Bertram schrieb am 17.09.2024 15:35:
Dirk Stoecker schrieb am 16.09.2024 17:08:
Wenn ich die Berichterstattung im Fernsehen sehe fällt mir jedes mal auf, dass Hauseigentümer erzählen wie im Jahr 20xx (und 20yy und 20zz und ...) die Flut kam, aber an den Grundstücken und Häuser sieht man keinerlei Schutzmaßnahmen (z.B. Befestigungen für Palisaden vor den Türen oder kleine Wälle um das Grundstück).
Wenn alle paar Jahre der örtliche Bach überschwemmt wird oder das Wasser vom Feld die Straße runterströmt, dann müssen die Grundstückseigentümer selbst aktiv werden (das hilft natürlich nicht gegen richtige Katastrophen: Dafür soll weiterhin die Allgemeinheit /der Staat verantwortlich sein).
Stattdessen sollen jetzt alle Hauseigentümer für diese Fälle in die Pflicht genommen werden. Warum denn? Bekomme ich dafür als Ersatz auch einen Teil des Jahres das Recht in einem Wassergrundstück zu wohnen?
Das Errichten von Wällen etc. in Überschwemmungsgebieten ist behördlich untersagt und kann mit erheblichen Strafen geahndet werden.
Das Umleiten von Wasserflüssen (vom angewinkelten Feld etc.) ist ebenfalls verboten, weil man dadurch den natürlichen Lauf verändert und Schäden bei den Anliegern schafft.
Wie das mit mobilen "Wasserwällen" oder Palisaden ausschaut, kann ich nicht sagen, würde aber behaupten, dass dies einer Privatperson auch untersagt ist und nur auf behördlicher Anordnung aufgebaut werden darf.
Sandsäcke sind nach einmaliger Benutzung (wenn sie durchnässt werden) Sondermüll und müssen wieder beseitigt werden.
Kurzum viele Maßnahmen darf man als Privatperson überhaupt nicht durchführen und man MUSS auf die langjährigen Maßnahmen der Kommunen warten.
Bitte zitiere entsprechende Gesetze, welche es untersagen Häuser vor Hochwasser zu schützen. Häuser sind nämlich keine "Überschwemmungsgebiete" oder "Wasserflüsse", sondern Wohneigentum und damit einhergehend besteht u.U. auch Gefahr für Leib und Leben.
Das durchnässte Sandsäcke "Sondermüll" sind wage ich zu bezweifeln. Das diese entsorgt werden, hat wohl eher praktische Gründe.
Deinen Text halte ich ohne passende Belege für unrichtig. Du ziehst hier Regelungen heran, welche für andere Bereiche gelten.