Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug hatte bei der Bundesnetzagentur die Zertifizierung als unabhängige Betreiberin beantragt. Die Behörde stoppte jedoch im November das Verfahren vorerst und wies darauf hin, dass der Transportnetzbetreiber ein Unternehmen nach deutschem Recht sein müsse.
Hätte die Nord Stream 2 AG vor der Antragsstellung sich juristisch Hilfe geholt und nicht versucht als Betreiber mit Sitz ausserhalb der EU die Zertifizierung zu erlangen sondern schon vor der Antragsstellung das Unternehmen in Deutschland angesiedelt dann wäre am 16.11.2021 das Verfahren auch nicht ausgesetzt worden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK7-GZ/2021/BK7-21-0056/BK7-21-0056_Antrag.html