Ch.Bukowski schrieb am 30.11.2018 12:13:
Diese Summe wiederum ist dann dermaßen gering, dass sie als Kopfsteuer mit Freigrenze eingezogen ihre Anpassung einem Gericht (BVerwG oder gar BVerfG) aufgebürdet werden könnte.
Man nimmt, ähnlich wie bei der Kirchensteuer, einen Aufschlag auf die Einkommenssteuer über das Finanzamt ein und schiebt das Geld an die ÖR rüber, die sich dann selber um die Verteilung kümmern.
Das wäre auch sozial gerechter, damit die Ärmeren ihre Propagandaberieselung nicht auch noch selber bezahlen müssten.
Immer dran denken: Ein Multimillionär zahlt genau so viel "Demokratieabgabe" wie ein Mindestlöhner!