Leider ist der Artikel journalistisch so rudimentär, dass völlig unklar bleibt, welche Vorgeschichte es zu diesem Casus gab. Handelt es sich um eine Revision? Vermutlich ja, da Landgericht, erstinstanzlich ist ja in der Regel das Amtsgericht zuständig.
Wer ging denn in Revision? Die Klägerin oder die Angeklagte? Wie hatte das Amtsgericht zuvor entschieden? Gab es zuvor schon Gutachten und wenn ja mit welchen Ergebnis, wie begründete die erste INstanz ihr Urteil?
Welche Instanzen sind noch vorgesehen bzw. möglich?
Das alles sind essentielle Infos, wenn der Leser verstehen können soll, um was es genau geht.
Ansonsten macht sich ein Richter, der glaubt ein Urteil in einem fachmedizinsichen Fall fällen zu können, ohne ein Gutachten einzuholen, mindestens verdächtig bis lächerlich. .
Aber das sind alles reine Spekulationen, solange nicht berichtet wird, ob es vorinstanzlich vorgelegte Gutachten gibt.