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  • K3

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Re: Klage ging nur über die Aufklärung

pewoo schrieb am 22.08.2023 17:05:

Die Zahnärztin klagte nur wegen nach ihrer Ansicht unzureichenden Aufklärung.
Dabei wird das Gericht sicher die Tatsache berücksichtigen, dass es sich um eine Ärztin handelte. Ein gewisses grundverständnis kann man da wohl voraussetzend.

In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden.

Die erste Frage wäre, ob man über eine bis dahin unbekannte Nebenwirkung überhaupt spezifisch aufklären kann - ausser mit dem allgemeinen Hinweis, dass es bei Impfstoffen wie auch bei allen anderen Medikamenten in sehr seltenen Fällen zu noch unbekannten Nebenwirkungen kommen kann.

Und dieser Hinweis findet sich m.W. auf dem Aufklärungsbogen, den man im Impfzentrum bekam, und er dürfte einer Ärztin geläufig sein.

Und die zweite Frage wäre, ob sich die Impfentscheidung der Klägerin überhaupt geändert hätte, selbst wenn sie im Impfzentrum auf eine sehr seltene Nebenwirkung hingewiesen worden wäre. Das Abwägen von Nutzen und Risiken gehört bei der Einnahme immer dazu, und auch das sollte einer Ärztin geläufig sein.

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