Es war ein neuer Impfstoff, die Untersuchungszeit für mögliche Risiken war kurz. Zudem gab es einen gewissen politischen Druck, möglichst wenig tatsächliche Impfkomplikationen statistisch zu erfassen.
Nichtsdestoweniger wurde schriftlich auf Risiken hingewiesen, man hätte sich den Beipackzettel jederzeit im Internet ansehen können. Allenfalls war seltsam, dass man das Einverständnis nicht durch Unterschrift besiegelte, sondern das konkludentes Handeln reichte.
Hätte man jeden Patienten aufgeklärt und den Beipackzettel vorgelesen und das Einverständnis mit Unterschrift erfasst, wäre die Impfkampagne heute noch nicht fertig.
Wie auch immer: Jeder der sich impfen ließ, hätte um die Risiken wissen können und hat sich für die Impfung entschieden.
Die Verantwortung liegt also ganz beim Patienten. Daher ist das Urteil auch völlig korrekt.