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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2014

Wo kein Kläger, da kein Richter

Damit die Regeln eingehalten werden, muss der Arbeitnehmer auf die Einhaltung bestehen, ansonsten hat er ja "freiwillig, eigenverantwortlich und aus eigener Entscheidung" "entgegen dem Willen des Arbeitgebers" *schmunzel* darauf verzichtet, bzw. sogar Vertrauensbruch begangen, weil er seine Gefährdung selbst herbeigeführt hat - Entlassungsgrund!

Und wenn doch mal einer die Klappe aufmacht, wird er erst "zum Gespräch gebeten", wo ihm seine "Stellung" klar gemacht wird, anschließend per bossing im Betrieb zum Paria erklärt und am Ende wegen Arbeitsverweigerung, mangelnder Arbeitsleistung, Störung des Betriebsfriedens, etc. gekündigt, bzw. mangels "Belastbarkeit" für seine Position ungeeignet erklärt und auf einen schlecht bezahlten Posten, oder auch gleich in Frühverrentung - wenn das Amt, wie so oft, mitmacht, weil das ja ein erkannter "Querulant" ist, der am Arbeitsmarkt eh keine Chance mehr hat - abgeschoben.

In so manchem Betrieb hat Corona die Funktionalität und tatsächliche Machtlosigkeit des "betrieblichen Arbeitsschutzes" doch grandios vor Augen geführt...

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