So sehr ich einigen Punkten im Artikel zustimme...
Schlimm genug der Beckenbruch und ab ins Krankenhaus. Aber ein Arbeitnehmer ist ja während der Arbeit über die Berufsgenossenschaft bestens versichert? Im Prinzip schon, doch im Homeoffice ist ja der private mit dem beruflichen Bereich eng verbunden. Ein Arbeitsunfall liegt mithin nur vor, wenn er sich in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignet. Einen Kaffee holen gehört nicht dazu.
Wege zur Nahrungsaufnahme im Homeoffice sind nicht unfallversichert. Das stellte bereits ein älteres Urteil des Bundessozialgerichts klar. Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat demnach nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten.
In einem seriösen Artikel wäre sowas nicht gestanden. Entweder überhaupt nichts was Unfälle z. B. beim Getränk holen angeht während der Arbeit oder dass es im Firmengebäude genauso ist.
Außerdem gibt's eben noch viele Chefs, die gerade wegen der Kontrolle ihre Untergebenen im Büro haben wollen. Dann fällt die ganze Home-Office-Argumentation flach.
Nebenbei: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Was ändert sich bei den Kontaktbeschränkungen?
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Dabei ist dringend empfohlen, feste „Haushaltspartnerschaften“ zu bilden und sich möglichst nur mit diesem einen weiteren Haushalt zu treffen und nicht heute mit Haushalt A, dann mit Haushalt B und am nächsten Tag mit Haushalt C.
D.h. man kann sich durchaus mit einer Nachbarfamilie zusammentun, sodass die Kinder zeitweise dort betreut werden, wo evtl. die Arbeitszeiten etwas anders sind, sodass beide Elternpaare in der Summe die Kinder weniger während der eigenen Arbeitszeit betreut müssen.
notting