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Avatar von Onkel_Stoffel
  • Onkel_Stoffel

725 Beiträge seit 30.05.2007

Begriffsklärung

Zuerst sollte mal die unsaubere Verwendung von Begriffen geklärt werden:

Mobiles Arbeiten ist eben nicht das beständige von Zuhause aus arbeiten, sondern das Arbeiten an wechselnden Plätzen mittels tragbarer (mobiler) Geräte, und das an Geräten, "die (Geräte) nur kurzzeitig verwendet werden".

Home Office ist ein Begriff, der zwar sehr gerne von der Politik, den Firmenchefs wie auch der Mitarbeiter verwendet wird, ist aber bis heute in der Arbeitsstättenverordnung nicht wirklich angekommen. Die Arbeitsstättenverordnung kennt nur das kurzfristige Arbeiten an mobilen Geäten, eben diesen LapTops mit 15 Zoll rückenverkrümmenden (Hocke auf dem Sitz) Eigenschaften, oder eben der den vollen Regularien unterliegenden Arbeitsstätte. Dort hätten dann also im Homeoffice die Betriebsräte die Pflicht auch nachzuschauen, ob denn ein ausreichender Platz, Vermeidung von Stolperfallen, oder auch Brandschutz, vorhanden ist.
Macht das irgend jemand?

Hybrides Arbeiten? Ja, was ist denn das, sowas wie halbe/halbe? Wenn aber Firmen das "Hybride Arbeiten" nutzen um eben Arbeitnehmer aus 500 km Entfernung für einen Standort anzuwerben, dann ist sowohl dem Bewerber wie auch dem Anwerbenden klar, dass hybrid hier nix weiter als HomeOffice mit "einmal pro Monat vor Ort erscheinen" bedeutet.

Insofern: der ganze Komplex ist Arbeiten im rechtsfreien Raum. Und das mit Ansage!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.07.2024 18:38).

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