Teletrabi schrieb am 03.05.2021 09:01:
Doch, sind sie inzwischen.
Das Gesetz enthält den Zusatz ""soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."
"Nicht genug Platz", oder "nicht genug Ruhe" sind hinreichende Gründe, die dem entgegenstehen.
Teletrabi schrieb am 03.05.2021 09:01:
Doch, sind sie inzwischen.
Das Gesetz enthält den Zusatz ""soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."
"Nicht genug Platz", oder "nicht genug Ruhe" sind hinreichende Gründe, die dem entgegenstehen.