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  • Es ist ernst

mehr als 1000 Beiträge seit 20.03.2020

soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

HayoS schrieb am 03.05.2021 08:37:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/homeoffice-pflicht-fuer-arbeitnehmer-ab-dem-23-04-2021-188130.html

Der entscheidende Punkt ist die butterweiche Formulierung "soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.".

Als Grund ist es z.B. völlig ausreichend, zu sagen, dass man zu Hause keinen Platz dafür hat, oder aufgrund Kindern o.ä. nicht ausreichend Ruhe.

Wer ins Büro möchte, kann dies weiterhin völlig problemlos tun.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.05.2021 08:48).

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