Tinkiwinki schrieb am 16.04.2021 10:11:
In der "Formulierungshilfe" für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes heißt es u.a.:
a. der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäftshinausgehen, untersagt ist,
und gleich am Anfang:
C. Alternativen
Keine.Das heißt, dass es u.a. auch keine Lehrmittel und Schulmaterialien mehr zu kaufen gibt.
1. Das gilt nur in Gemeinden mit 7-Tage-Inzidenz über 100.
2. Zeitungs- und Buchläden dürfen öffnen, dort gibt es häufig auch kleine Schreibwarensortimente
3. Supermärkte scheinen nicht geregelt zu sein, möglicherweise kannst Du dort auch noch Papier und Bleistifte kaufen.
4. Onlineshops
5. Ein bisschen vernünftige Vorratshaltung