EoltheDarkelf schrieb am 16.04.2021 10:33:
1. Das gilt nur in Gemeinden mit 7-Tage-Inzidenz über 100.
Die wird problemlos herbeigetestet.
2. Zeitungs- und Buchläden dürfen öffnen, dort gibt es häufig auch kleine
Schreibwarensortimente
Sortimentsfremd. Schreibwaren sind keine Bücher.
3. Supermärkte scheinen nicht geregelt zu sein, möglicherweise kannst Du dort auch noch Papier und Bleistifte kaufen.
Das sind Vermutungen. Die "Formulierungshilfe" ist eindeutig.
4. Onlineshops
Nützen erstmal nichts, wenn die Lieferung zu lange dauert.
5. Ein bisschen vernünftige Vorratshaltung
Die Lagerräume sind voller Klorollen.
Fazit: 5 Ausreden