Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

810 Beiträge seit 27.06.2003

Naturgesetz hin oder her

wwwbuerger schrieb am 12. April 2006 12:23

> Gedankenspiel: Dürfen Ausländer wählen und politischen Einfluss in
> einem Fremdland nehmen ???

wer ordentlich eingebürgert ist und einen landesüblichen Paß bekommen
hat und somit Staatsbürger des Landes ist indem er lebt, soll dort
auch wählen dürfen.

Um die Einbürgerungskritierien würde ich mir mehr Sorgen machen.


> Ich denke NEIN !!! Dazu gehören auch die Eingebürgerten !!

> Es ist halt ein Naturgesetzt und ein Schicksaal, wo man gerade
> geboren wird..

Das Wandern in andere Gebiete/Länder etc. ist den Menschen nun mal
von der Natur mitgegeben worden. Dafür sind die Beine nämlich
ursprünglich da gewesen.

> Das Geburtsland ist der Ursprung einer Existenz und da gehört es auch
> rechtlich hin !!!

Dann dürfte ein Landei aus einem bayerischen Gebirgsdorf nie nach
München ziehen, um dort zu studieren, auch wenn er mit seinem IQ
Einstein in den Schatten stellen würde.

> Es soll keinem verboten werden seine Existenz wo anders zu
> niederlassen und leben, aber das Wählen und politische Entscheidungen
> sollen nur die EINHEIMISCHEN treffen !!

Womit ein Ausländer durch seine Einbürgerung auch werden soll.


> Ist meine Meinung..

Jeder hat das Recht auf seine eigenen Meinung, egal ob richtig oder
falsch.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten