foobar schrieb am 06.09.2023 22:18:
Damit kommst Du nicht so schnell aus dem bestehenden Arbeitsvertrag. Und wenn Du einfach nicht mehr an der Arbeitsstelle erscheinst, wird man Dir trotzdem nicht kündigen, damit Du nicht zur Konkurrenz wechseln kannst. Plauderst Du Firmengeheimnisse aus, bist Du anschließend Pleite.
Mit passenden Verträgen kann man es den Mitarbeitern durchaus verleiden, zur Konkurrenz zu wechseln. Die Mitarbeiter erhalten im Gegenzug ein fürstliches "Schmerzensgeld". Man könnte das auch als Win-Win bezeichnen.
also zumindest in Deutschland sind mehrjährige Kündigungsfristen unwirksam. Das kann der Arbeitgeber zwar in den Vertrag schreiben, das hat aber keine rechtliche Konsequenzen. Da gelten dann automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Und was Geheimhaltungsklauseln angeht, den Verstoss dagegen muss ja der alte Arbeitgeber erst mal nachweisen, und seinen Schaden einklagen. Wenn der abgeworbene Arbeitnehmer interessant genug ist, dann hat das abwerbende Unternehmen die daraus entstehenden Kosten sowieso schon eingepreisst.
Das sind im Grunde alles recht stumpfe Schwerter. Der beste Schutz für Betriebsgeheimnisse sind immer noch zufriedene Mitarbeiter.