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Avatar von kid1212
  • kid1212

mehr als 1000 Beiträge seit 22.05.2012

Da der Autor

es scheinbar versäumt hat, die in Deutschland geltende Rechtslage näher zu beleuchten, hier ein Link, wie diese aussieht.

https://se-legal.de/rechtsanwalt/auslieferungsrecht/auslieferungen-zwischen-deutschland-und-der-ukraine/#:~:text=Kontakt-,Auslieferungsverkehr%3A%20Die%20gesetzlichen%20Grundlagen,Europ%C3%A4ische%20Auslieferungs%C3%BCbereinkommen%20des%20Europarats%20geregelt.

Es dürfte also weder für die Ukraine noch für Russland einfach werden, an das Kanonenfutter zu kommen, gut so!

Das die deutsche Botschaft in Moskau Visa-Anträge mit der Begründung von fehlenden Rückkehrwillen ablehnt, ist dagegen schon bezeichnend. Übrigens gibt es gegen solche Ablehnungen keinerlei Rechtsmittel für die Betroffenen.
Man könnte ja mal beim neuen Botschafter nachfragen, ob ihm bewusst ist, dass so ein roter Stempel im Pass eventuell ein Todesurteil ist.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.09.2023 14:42).

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