Kekse schrieb am 07.09.2023 12:51:
Ich dachte das wäre ein no-brainer oder gilt das Grundgesetz nur für Deutsche?
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 4
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Tja, das Grundgesetz. Wird von manchen Politikern als Last betrachtet, und wenn doch mal eine höchstrichterliche Entscheidung gefällt wird, wird diese kritisiert, und ggf. auch gar nicht beachtet.
Artikel 1 ist der wohl am meisten verletzte Artikel.
Artikel 4 spielte in meiner Jugend eine große Rolle, und hat vermutlich sehr viele meiner Altersgenossen den Respekt verlieren lassen vor den staatlichen Institutionen.
Artikel 17 habe ich letztens eine Eingabe gemacht. Die wird dann "zurück gewiesen", da man (Gericht auf Landesebene) Grundrechte ja einfach zurückweisen kann?! Wirklich?
Also Grundgesetz (Verfassung) haben wir in DE. Nur dran halten tun sich X%. Die anderen Y% interessiert es nicht die Bohne.