hun0ld schrieb am 08.09.2023 08:15:
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Und wer nicht in der Armee dienen will, kann ...
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Nur gibt es seit Monaten zahleiche von mehreren Seiten bestätigte Berichte, dass Kiew nicht gerade zimperlich ist, wenn es darum geht die Reihen aufzufüllen.
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Sie setzen geltendes Recht durch, was ist daran problematisch?
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Wehrdientsverweigerung ist kein Asylgrund.
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was ich übrigens schon immer spannend fand, da gleichzeitig auf der anderen Seite bspw. die Beteiligung an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit als Ausschlussgründe des Schutzrechtes aufgeführt sind. 🤣
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Das ist richtig. Aber ein Verteidigungskrieg ist nun mal nicht per se ein Kriegsverbrechen. Da dürfte es sehr schwierig sein, einen Asylgrund zu konstruieren.
Außerdem könnten die Wehrdienstverweigerer in der nichtmilitärischen Wirtschaft eingesetzt werden, dort fehlen jetzt Arbeitskräfte